Touristensteuer – zusätzliche Kosten für den Urlauber

Ägypten erweitert Touristensteuer

Seit Juni 2014 wird in Ägypten eine Steuer zur Entwicklung des ägyptischen Tourismus erhoben. An den Flughäfen Hurghada, Luxor, Assuan und Alexandria müssen jetzt Einreisende eine Steuer in Höhe von 7 US-Dollar, also knapp 5 Euro entrichten. Lediglich der Flughafen Marsa Alam ist von der Steuer nicht betroffen und die Urlaubsgäste müssen keine Zahlungsaufforderung erwarten. Momentan soll diese Steuer für vorerst 6 Monate eingeführt werden. Was danach passiert, ob die Steuer bestehen bleibt, oder wieder wegfällt, ist noch völlig unklar. Und was viele Ägypten-Urlauber nicht wissen: im Preis eines Flugtickets nach Ägypten ist eine Touristensteuer enthalten. Diese beträgt rund 25 US-Dollar. Durch die Kostenübernahme im Flugpreis nehmen viele Reisende diese bereits bestehende Touristensteuer gar nicht wahr.

Bulgarien – Maut und kleine Übernachtungsgebühr

Urlauber mit Reiseziel Bulgarien sollten unbedingt die fällige Mautgebühr in der Reisekasse einplanen. Alle Fahrzeuge müssen bei Einreise eine Pauschale von 8,70 Euro als Mautgebühr entrichten. Gleichzeitig kommt noch eine entfernungsabhängige Maut zum tragen. Aus diesem Grund muss ein Fahrziel angegeben werden. Diese Gebühr gilt für Autobahnen und drei- und vierspurige Straßen. Des Weiteren wird entsprechend der Hotelkategorie eine Übernachtungsgebühr von 0,35 bis 1 Euro pro Nacht in Rechnung gebracht.

In Deutschland gibt’s die Bettensteuer

Natürlich schwimmt auch Deutschland in Sachen Touristensteuer mit dem Strom. In deutschen Kurorten müssen Touristen auch extra berappen, und zwar bis zu 3,50 Euro pro Person abhängig von der jeweiligen Stadt. Auch Städte, die keine Kurstadt sind, verlangen von ihrem Gästen mittlerweile Gebühren. Das bedeutet, dass der Besucher bis zu fünf Prozent Aufschlag verkraften muss, der verkauft wird als Bettensteuer oder City-Tax. Aktuell kassieren zwar nur Städte, wie Hamburg und Köln, doch auch Berlin will sich ab 2014 die Touristensteuer bei sich einführen.

Mallorca, Spanien und die Kostenfallen für Touristen

Der Sommerurlaub ist bereits gebucht und am Ziel angekommen, wird es dann richtig teuer. Ortssteuer, Bettensteuer oder Kurtaxe wurden oft beim Urlaubsbudget nicht bedacht. Sie können jedoch aufatmen, einige der beschlossenen Extra-Abgaben für Touristen sind in Mallorca mittlerweile kein Gesprächsthema mehr.

So wurde z. B. die Gesetzesvorlage in Mallorca über eine separate Mietwagenabgabe, die ab dem April 2013 in Kraft treten sollte, wieder auf Eis gelegt. Abhängig von der Größe des Mietwagens wollte der Staat noch einmal zwischen 3,50 und 7,50 Euro extra kassieren. Bereits 2002 hatte Mallorca den ersten Versuch gestartet die Touristen abzuzocken in dem trotz Proteste der Reisebranche die sogenannte Ökosteuer einführte. Da die Umsätze der Reisebranche spürbar sanken, musste die Regierung ein Jahr später ihr Projekt wieder beenden.

Im Gegenzug erhöhte Spanien dafür den letzten Herbst die Mehrwertsteuer um drei Prozent – nicht gerade zur Begeisterung der Urlauber. Natürlich sind auch auf dem Festland Spaniens Extra-Abgaben zulasten der Touristen üblich. Will man in Katalonien ein paar Tage bleiben, darf man mit Aufschlägen zwischen 0,50 und 2,50 Euro pro Person und Tag rechnen. Nicht wirklich toll, wenn man einfach so für die Nacht in einem 5-Sterne-Hotel plötzlich 2,50 mehr bezahlen muss.

Touristensteuer
Kosten, die landläufig als “Touristensteuer” bezeichnet werden, müssen nicht immer nachteilig für den Urlauber sein

Italien – Auch hier ist Touristensteuer üblich

Auch Italien hat sich so einiges einfallen lassen, um mit der sogenannten Touristensteuer den Urlaubern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Vor allem in Sachen Zimmer kann das richtig teuer werden. Seit 2011 müssen Touristen pro Nacht und Person bis zu fünf Euro mehr bezahlen, vor allem in großen italienischen Städten, wie Venedig oder gar Rom. Auch die Mautgebühren belasten das Urlaubsbudget der Touristen extrem. 2012 gab es bereits die erste Erhöhung um vier Prozent. Das Jahr darauf sollten die Mautgebühren noch einmal um drei Prozent steigen.

Frankreich – französische Urlaubsnebenkosten

Bei den französischen Nachbarn wird die „Taxe de séjour“ oder auch „Taxe de séjour forfaitaire“ fällig. Dabei geht es um eine Übernachtungsabgabe, die sich nach dem Standard der Unterkunft richtet. Je hochwertiger die Unterkunft umso mehr Gebühr wird erhoben. Prinzipiell schwanken die Gebühren zwischen 0,20 bis 1,50 Euro pro Person. Vereinzelte Landkreise erheben darüber hinaus auch noch andere Steuern für Urlauber, welche nicht in der genannte Abgabe enthalten sind. Zu diesen Gebühren kommen noch Mautkosten, welche die Urlaubskasse belasten. Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig und etwa 100 Kilometer mit dem Pkw kosten 5 Euro Maut. Wohnmobile und Motorräder werden mit Staffelpreisen zur Kasse gebeten.

Griechenland – Sonne satt ohne hohe Nebenkosten

Die Griechen ermöglichen Touristen einen vergleichsweise günstigen Urlaub unter mediterraner Sonne. Lediglich eine Bettensteuer wird erhoben. Diese beträgt im Normalfall rund 6,5 Prozent des Übernachtungspreises. Die Mautgebühren Griechenlands gehören zu den niedrigsten in ganz Europa. Etwa 10 Autobahnabschnitte werden mit dieser Gebühr belastet. Je nach Entfernung kommen maximal 3,50 Euro auf die Urlaubskasse zu.

Kroatien – hier kann gespart werden

Kroatien hat sich zu einem wahren Trend-Reiseziel entwickelt. Und die gute Nachricht ist, dass sowohl die Unterkünfte im Land günstig sind und dazu auch noch Anfang 2013 die Umsatzsteuer auf alle touristischen Dienstleistungen auf 10 Prozent gesenkt wurden. Diese Senkung betrifft sowohl Übernachtungen wie auch Essen in Restaurants oder Hotels. Zwar existiert auch in Kroatien eine Kurtaxe, doch diese liegt mit 50 Cent bis 1 Euro am Tag weit unter dem Durchschnitt.

Niederlande – keine hohen Urlaubsgebühren

Auch die Niederlande machen keine Ausnahme in Bezug auf Touristensteuern. Die Kurtaxe wird bei der Abreise berechnet und beträgt im Schnitt etwa 5 Prozent der eigentlichen Aufenthaltsrechnung. Sowohl Hotels als auch Campingplätze erheben diese Gebühr. Eine Maut wird nur auf drei Strecken fällig: Der Kiltunnel, die Willelm-Alexander-Brücke und der Tunnel von Coudorpen in Richtung Terneuzen sind mautpflichtig.

Österreich – Mautpflicht und Gästetaxe

In Touristen-Regionen wird eine sogenannte Gästetaxe fällig. Der Betreiber der Unterkunft führt diese an die Gemeinde ab. Üblicherweise ist die Gebühr gestaffelt. Für die Höhe der Gebühr sind das Alter des Reisenden und der Zeitpunkt des Aufenthaltes entscheidend. Bei Ankunft in der Unterkunft und nach Ausfüllen des Anmeldeformulars ist die Gästetaxe sofort zu entrichten. Zu erwähnen wäre außerdem, dass in Wien die höchsten Gebühren fällig werden. Im Durchschnitt zahlen Übernachtungsgäste in Wien 3,2 Prozent Gebühr auf den eigentlichen Preis der Unterkunft. In Österreich besteht außerdem Vignettenpflicht für Autobahnen. Dabei können Urlauber zwischen der Jahresvignette (ca. 82 Euro), der Zwei-Monats-Vignette (ca. 25 Euro) und der Zehn-Tages-Vignette (8,50 Euro) wählen.

Polen – gut und günstig

Besonders die polnische Ostseeküste ist zu einem beliebten Reiseziel geworden. Neben der in Europa schon fast üblichen Kurtaxe fällt in Polen auch noch eine Klimagebühr an. Diese Klimagebühr ist für Urlauber kaum merklich in der Regel bereits in den Übernachtungskosten inbegriffen. Alle Steuern für Touristen werden vom jeweiligen Urlaubsort oder der Gemeinde selbst erhoben und bestimmt. Dabei wird die Kurtaxe auch oft als Urlaubsgebühr bezeichnet und beträgt im Durchschnitt 75 Cent je Person und Tag. Drei Autobahnen sind mautpflichtig, die Autobahn A1, A2 und A4. Die Höhe der Gebühr ist vom Fahrzeug und der Strecke abhängig.

Portugal – Mautsystem kompliziert, aber Touristensteuer kaum merklich

Seit 2011 setzt Portugal auf elektronische Zahlsysteme in Bezug auf Mautgebühren. An der Innenseite des Fahrzeuges wird ein Sensor-Gerät befestigt, welches die fälligen Mautgebühren entsprechend abbucht oder aus einem Guthaben speist. Urlauber sollten daran denken, dass das Guthabensystem keine Auszahlung von Restguthaben nach Ende der Reise vorsieht. Außerdem müssen auf Autobahnen Gebühren zwischen 5 und 10 Euro je 100 Fahrkilometer bezahlt werden. Eine Touristensteuer wird nur in einigen Regionen verlangt und kommt bei der Bezahlung der Unterkunft gleich mit auf die Rechnung. Die Höhe der Gebühren variieren je Region und Standard der Unterkunft.

Schweiz – Vignettenpflicht und regionsweise Touristengebühr

Alle in der Schweiz weiß-grün beschilderte Straßen und Autobahnen sind vignettenpflichtig! Für einige Tunnel gelten Extragebühren. Wer über keine Vignette verfügt muss mit einer Strafe von rund 160 Euro rechnen. Viele Kantone erheben eine Touristensteuer. Für die Reisekasse kann diese Gebühr teilweise beachtliche Kosten hervorrufen. Da jede Region und Gemeinde die Gebühren selbst veranschlagt, kann keine genaue Höhe bestimmt werden.