Ansprüche bei Flugverspätung – Das sollten Sie wissen!

Warum kommt es zu Flugverspätungen?

Es gibt grundsätzlich mehrere Gründe, warum es zu Flugverspätungen kommen kann. Hierbei müssen Sie zwischen unvorhersehbaren und vorhersehbaren Gründen unterscheiden. Bei den meisten Verspätungen handelt es sich um unvorhersehbare Ursachen. Aber welche Gründe gibt es nun, durch die es zu einer Flugverspätung kommen kann?

Unvorhersehbare GründeVorhersehbare Gründe
Wetterextreme (Blitzeis, Sturm, Gewitter)Streik
Technische Probleme
Gepäckstücke ohne Besitzer 
Übermäßig viele Reinigungsarbeiten

Wichtig ist der folgende Punkt: Falls Sie als Flugpassagier auf dem Weg zum Flughafen erfahren, dass der Flug Verspätung hat, müssen Sie trotzdem zum Flughafen fahren und pünktlich auftauchen. Wichtig ist es auch, dass Sie sich immer in der Nähe des Gates aufhalten, um bei möglichen kurzfristigen Änderungen bereitzustehen. Aber was passiert nun eigentlich, wenn es zu Flugverspätungen kommt? Kümmert sich die Airline um die wartenden Menschen oder ist jeder auf sich selbst gestellt und muss der Dinge ausharren, die da kommen?

Was passiert bei Flugverspätungen?

Kommt es beispielsweise aufgrund von Streiks oder anderweitigen Gründen zu Verspätungen oder Ausfällen, so ist grundsätzlich der Reiseveranstalter beziehungsweise die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner. Flugreisende, die am Flughafen stehen und warten, müssen von der Fluggesellschaft ordentlich und optimal betreut werden. Das heißt also, dass sich um die entsprechende Versorgung gekümmert werden muss. Essen und Trinken sollten bereitgestellt werden.

Doch in der Praxis ist es letztendlich nicht so einfach. Oft wird keine optimale Betreuung während der Wartezeiten bereitgestellt. In dem Fall müssen sich die Fluggäste selber um die Versorgung kümmern, was besonders ärgerlich ist. Doch die Kosten können nachträglich zurückgefordert werden. Passagiere haben übrigens die Pflicht, den Reiseveranstalter über die Verspätung zu informieren. Je nachdem, welche Wartezeiten entstehen, stehen den Passagieren die verschiedensten Leistungen zu! Hierzu zählen unter anderem Betreuungskosten und Übernachtungskosten. Je nachdem, aus welchem Grund der Flug verspätet startet, ist auch eine Entschädigung, Ausgleichszahlung genannt, möglich.

Besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen?

Hinsichtlich des Anspruchs auf Entschädigung gibt es einige Dinge zu beachten. Passagiere haben üblicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro, wenn sich der Flug um drei Stunden verspätet, annulliert wird oder überbucht war. Die EU-Verordnung besagt, dass den Passagieren allerdings nur dann eine Entschädigung zusteht, wenn kein außergewöhnlicher Umstand an der Verspätung des Fluges schuld ist. Mittlerweile hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass selbst Streiks zu den außergewöhnlichen Umständen zählen, wodurch die Fluggesellschaften keine Ausgleichsleistung zahlen müssen. Wer also einen Flug gebucht hat, es zu einem Streik kommt und der Flug aufgrund des Streiks nicht stattfindet, der kann auf keine Entschädigung vonseiten der Fluggesellschaft hoffen.

Doch es gibt auch einige Regelungen, die die Airlines auch im Streikfall nicht komplett von der Leistung entbinden. Die betroffene Airline muss alles in die Wege leiten, um die Auswirkungen des Streiks für die Flugreisenden so gering wie möglich zu halten. Hierzu zählt beispielsweise auch das Umbuchen durch die streikende Airline auf eine andere Fluggesellschaft. In dem Fall muss der Reisende in Kauf nehmen, auch mit einer anderen Fluggesellschaft mitzufliegen. Falls der Flug erst am Folgetag stattfinden kann, muss die Fluggesellschaft eine Übernachtung in einem Hotel zahlen. Passagiere können sogar vor Gericht ziehen, wenn es zu Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft kommt. Kann die Airline nicht nachweisen, dass sie alles daran gesetzt hat, die Auswirkungen zu reduzieren, so muss das Unternehmen die Entschädigung zahlen.

Flugverspätung - welche Rechte hat der Reisende?
Wie viel Verspätung ist bei Flügen akzeptabel?

Wer haftet im Falle zu später Flüge?

Wer zu welchen Zeiten haftet, ist stets ein Streitpunkt zwischen den Beteiligten. Wie es allgemein so ist, möchte sich jeder aus der Situation herauswinden, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Aufgrund dieser Tatsache landen viele Streitigkeiten mit Airlines vor Gericht. In der Praxis ist es überwiegend so, dass die Fluggesellschaften nur dann von der Leistung entbunden sind, wenn ein außergewöhnlicher Grund vorliegt. Zahlen müssen sie normalerweise keine Entschädigung bei Ausfällen aufgrund von:

Flugverspätung – Wann können keine Ansprüche geltend gemacht werden

  • Blitzeis
  • Streiks
  • Unwetter
  • Weiteren Wetterkapriolen
  • Tatsächliche Ankunftszeit
  • Terroranschlag
  • Unvermeidbare Sicherheitsrisiken

Verspätet sich der Flug aufgrund eines technischen Defekts, haben Passagiere die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Denn diese Ursachen gehören nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Fluggesellschaften haben die Pflicht, ihre Maschinen instand zu halten. Doch aufgrund von Zeitnot und Kosten wird an dieser Stelle immer wieder gespart und nicht optimal kontrolliert.

Was steht mir im Falle einer Flugverspätung zu?

Für betroffene Passagiere ist es selbstverständlich wichtig zu wissen, welche Leistungen ihm im Falle eines verspäteten Fluges zustehen. Letztendlich hängt es von einigen Faktoren ab, ab welcher Verspätungszeit welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Kommt es beispielsweise zu einer Wartezeit von mindestens zwei Stunden für Strecken mit einer Kilometerzahl von bis zu 1.500 km, so haben die Flugreisenden folgende Leistungsansprüche:

Leistungsansprüche Flugverspätung bis zu 1.500 km

  • Zwei Telefonate
  • Zwei E-Mails
  • Essen
  • Getränke
  • Unter Umständen Hotelaufenthalt

Wenn die gebuchte Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km liegt, müssen Passagieren rund drei Stunden am Flughafen ausharren, bis ihnen die verschiedenen Leistungen laut dem EU-Recht zustehen. Bei einer Flugreise von mehr als 3.500 km stehen dem Reisenden erst nach einer Verspätung von vier Stunden die entsprechenden Leistungen zu. Für den Fall der Fälle, dass es zu einer fünfstündigen Verspätung des Fluges kommt, haben Passagiere das Recht, komplett von dem Vertrag zurückzutreten und den Flugpreis zurückzuerhalten. Laut den EU-Vorgaben müssen die entsprechenden Airlines zudem die Betreuungskosten für die Passagiere während des Wartezeitraums übernehmen.

Doch in der Praxis gestaltet sich das meist wesentlich schwieriger. Wird keine kostenlose Betreuung durch das Flugunternehmen bereitgestellt, so müssen Sie als Fluggast die Verpflegung selber übernehmen und schlimmstenfalls eine Hotelübernachtung zahlen. Doch die Kosten für die Verpflegung und Übernachtung können Sie im Nachhinein der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Daher ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren. Interessant hierbei ist, dass die Betreuungskosten unabhängig der Schuldfrage von der Airline übernommen werden müssen. Verspätet sich der Flug aufgrund von Streiks, technischen Defekts, Wetterkapriolen oder anderen Gründen, sind die Unternehmen stets dazu verpflichtet, die Gäste kostenlos zu betreuen oder die Betreuungskosten zurückzuerstatten.

Eine Ausgleichszahlung für die Flugverspätung steht Ihnen übrigens auch in bestimmten Fällen zu. Der Betrag ist letztendlich von der Länge der Flugstrecke abhängig. Je länger die Flugstrecke ist, umso höher fällt der Ausgleichsbetrag aus. Ihnen steht ein Ausgleichsbedarf zwischen 250 und 600 Euro zu. Und zwar sind die Beträge wie folgt gestaffelt:

DistanzAusgleichsbetrag
Bis 1.500 km250 Euro
1.500 bis 3.500 km400 Euro
Über 3.500 km600 Euro

Was müssen Sie bei Flugverspätungen tun?

Es gibt einige Dinge, die im Falle einer Flugverspätung beachtet werden müssen. Dabei sollten die Passagiere auf folgende Dinge besonders achten:

Worauf bei Flugverspätungen achten?

  1. Bestätigung der Verspätung mit Angabe von Gründen durch das Flughafenpersonal
  2. Sämtliche Quittungen für Taxi, Hotel und Verpflegung aufheben
  3. Unbedingt Kontaktdaten mit anderen Reisenden austauschen (Zeugen)

Besonders wichtig ist der erste Punkt. Als Geschädigter benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass es zu der Verspätung kam, wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen. Einen entsprechenden Nachweis kann das Personal am Flughafen ausstellen. Wichtig ist hierbei auch, dass angegeben wird, aus welchem Grund es zu der Verspätung gekommen ist. Die Fluggesellschaft muss die wartenden Passagiere optimal betreuen. Folglich gibt es meist Gutscheine, damit sich die Wartenden mit diversen Speisen und Getränken versorgen zu können. Falls keine Gutscheine ausgegeben werden, sollten Sie zwingend alle Belege aufheben und einreichen. Der Kontakt mit anderen Reisenden ist ebenfalls von großer Wichtigkeit. Wichtig ist es aus diesen Gründen:

Nachweismöglichkeiten

  • Zeugen zur Hand
  • Klagen andere Passagiere die Rechte ein, kann man sich anschließen
  • Oder Sie können zumindest den Ausgang der Auseinandersetzung beobachten

Wie fordern Sie die Entschädigung ein?

Natürlich kommt keine Airline automatisch ohne Aufforderung auf Sie zu, um Sie entsprechend zu entschädigen. Sie müssen Ihren Anspruch auf Entschädigung selber einfordern. Von daher ist es auch so wichtig, sich im Falle einer Flugverspätung die Verspätung bestätigen zu lassen. Aber wie gehen Sie nun genau vor, wenn Sie eine Entschädigung erhalten möchten?

Einige Fluggesellschaften weisen zunächst die Forderung auf Entschädigung zurück. Dafür müssen jedoch auch die entsprechenden Gründe angegeben werden. Diese sollten Sie eingehend prüfen! Sind sie nicht gerechtfertigt, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Denn die Fluggesellschaften müssen nur wegen außergewöhnlicher Umstände keine Zahlung leisten. Rein rechtlich ist es also nicht möglich, dass das Flugunternehmen sich aus jeder Situation herauswinden kann. Liegt kein außergewöhnlicher Grund vor, so kann sich das Unternehmen nicht weigern. Spätestens vor Gericht wird dann entschieden, dass die Zahlung zu erfolgen hat.

Bei Flugverspätung Rechte prüfen
Nicht nur für die Fluggäste zeitraubend: Verspätung bei Flügen

Was machen, wenn die Airline nicht zahlt?

In den meisten Fällen versuchen sich die Airlines, von der Leistung zu entbinden. Sie geben Gründe an, warum der Flug nicht starten konnte und meinen, dass diese Gründe außergewöhnlicher Natur sind. Gerade dann, wenn aufgrund eines technischen Defekts der Flug nicht starten konnte, wird die Außergewöhnlichkeit hervorgebracht. Doch ein technischer Defekt zählt laut den EU-Richtlinien nicht zu den außergewöhnlichen Gründen. Von daher ist es wichtig, als Flugpassagier nicht nachzugeben. Es ist Ihr gutes Recht, eine Entschädigung in bestimmten Fällen zu erhalten. Es gibt einige Anlaufstellen, an die Sie sich in einem solchen Falle wenden können.

Anlaufstellen Ansprüche Flugverspätung

Stellt sich eine Airline auf Ihre Forderung nach einer Entschädigung quer, so können Sie sich an eine der Stellen wenden. Diese Stellen prüfen dann genauer, ob ein Anspruch besteht und ob das Flugunternehmen gegen geltendes Recht verstößt. Letztendlich müssen Sie sich dann aber doch an einen Anwalt wenden und gegen das Flugunternehmen vorgehen. Übrigens haben Sie insgesamt drei Jahre Zeit, das Geld einzufordern. Erst nach dem Zeitraum verfällt der Anspruch auf die Entschädigungsleistung.

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