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Richtige Meldung eines Schadensfalls
Die Meldung eines Schadensfalls kann im Notfall über die Hotline Ihrer Reiseversicherung erfolgen. Dazu werden im Normalfall folgende Informationen benötigt:
- Vollständiger Name
- Kontonummer
- Details zum Schadensfall in Kürze
Natürlich bieten die meisten Anbieter auch die Einreichung per Post oder Mail an. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie normalerweise in der Police.
Reiseversicherung Schadensfall Unterlagen
Melden Sie den Schadensfall innerhalb von 28 Tagen nach Schadensdatum. Die Ihnen eventuell übersendete Schadenmeldung ist ausgefüllt zusammen mit den erbetenen Unterlagen so bald als möglich an die Reiseversicherung zurückzusenden. Sämtliche Originalrechnungen, Belege, Berichte etc. sind beim Versicherungsanbieter einzureichen. Bitte prüfen Sie auch in dem für Ihren Schadensfall relevanten Abschnitt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Es ist ratsam Kopien von allen übersandten Unterlagen anzufertigen. Die meisten Anbieter melden sich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen und setzen sich mit Ihnen in Verbindung.
Nachweispflichten Ansprüche Reiseversicherung
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen benötigt der Versicherer entsprechende Unterlagen. Damit die Bearbeitung zügig von statten gehen kann ist es sinnvoll mit der Schadensmeldung keine wichtigen Belege zu vergessen. In der nachfolgenden Liste erfahren Sie, was der Reiseversicherungsanbieter normalerweise benötigt, um Ihr Anliegen zügig zu bearbeiten.
Für alle Forderungen werden die Angaben zur Reise, zu Flugtickets und Buchungsrechnung sowie die Reiseroute benötigt. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist ein Polizeibericht der örtlichen Polizeibehörde des Landes, in dem sich der Verlust, der Diebstahl oder versuchte Diebstahl ereignet, erforderlich.
Nachweispflichten Reiserücktritt und Reiseabbruch
- Eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (oder im Fall von Stress, Angstzuständen, Depression oder weiteren Geistes- und Nervenkrankheiten des Facharztes des entsprechenden Fachgebiets) mit der Erklärung, warum es für Sie notwendig war, die Reise zu stornieren oder abzubrechen.
- Sollte es im Todesfall zu einem Rücktritt oder Abbruch der Reise kommen, der Todesschein im Original.
- Buchungsbestätigung zusammen mit einer Stornorechnung von Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung.
- Im Fall von Forderungen aus einem Reiserücktritt, schriftliche Angaben von Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder Dienstleister für Transport/Unterbringung über die separaten Kosten für Transport, Unterbringung und weitere vorab bezahlte Kosten oder Gebühren, die in die Gesamtkosten für die Reise einfließen.
- Ihre ungenutzten Reisetickets.
- Belege oder Rechnungen für alle geforderten Kosten, Gebühren oder Auslagen.
- Die Referenznummer, die Sie bei Meldung des Notfalls erhalten haben.
- Im Fall von Quarantäne ein Schreiben der zuständigen Behörde oder Ihres behandelnden Arztes.
- Für Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Entlassungsschreiben.
- Im Fall von schwerer Beschädigung an Ihrem/Ihrer Haus/Wohnung einen Bericht der Polizei oder der zuständigen Behörde.
Nachweispflichten Medizinische oder andere Kosten im Notfall
- Belege oder Rechnungen für alle stationären/ambulanten Behandlungen oder vorgenommener Zahnnotfallbehandlungen.
- Ein medizinisches Attest Ihres behandelnden Arztes mit einer Erklärung, warum es für Sie notwendig war, die Reise zu stornieren oder abzubrechen.
- Im Todesfall der Todesschein im Original und Belege oder Rechnungen für die Beerdigung, Kremation oder Überführungskosten.
- Die Referenznummer, die Sie bei Meldung des Notfalls erhalten haben.
- Belege oder Rechnungen für geforderte Taxikosten zum Krankenhaus und zurück mit Angabe von Datum, Namen und Ort des betreffenden Krankenhauses.
- Belege oder Rechnungen über jegliche geforderten Kosten, Gebühren oder Ausgaben für Transport, Unterbringung oder Sonstiges, einschließlich Anrufe beim Reiseversicherer.
- Im Fall von Krankenhaustagegeld eine schriftliche Bestätigung des Krankenhauses, der zuständigen Behörde oder Ihres behandelnden Arztes mit Angabe der Daten, an denen Sie ins Krankenhaus eingewiesen und wieder entlassen wurden, in Quarantäne oder in die Isolation in Ihrer Unterbringung geschickt und wieder daraus entlassen wurden.
Bei Abarbeitung obiger Checklisten sollte die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Reisversicherung keine größere Hürde darstellen.