Grundlegende Definitionen Reiseversicherungen

Arbeitgeber Kündigung

Kündigungen durch den Arbeitgeber, die den Arbeitnehmer zu einem sofortigen Bezug von Arbeitslosenentgelt (ALG I oder ALG II) berechtigen und keine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sie ziehen.

Arzt

Ein qualifiziertes, eingetragenes und praktizierendes Mitglied der medizinischen Berufsgruppe, das nicht mit Ihnen oder einer mit Ihnen reisenden Person verwandt oder verheiratet ist.

Geld

Banknoten und Münzen, die derzeit im Umlauf sind, Reise- und andere Schecks, Post- oder Geldanweisungen, im Voraus bezahlte Coupons oder Gutscheine, Reisetickets, Hotelgutscheine und Ausweise, die für private Zwecke bestimmt sind.

Heimatland

Darunter wird das Land verstanden, in dem Sie Ihren offiziellen Hauptwohnsitz haben, sowie das Land in dem Ihre Kreditkarte ausgestellt wurde.

Karteninhaber

Der Inhaber eine Kreditkarte mit Reiseversicherungsschutz, wobei die versicherte Karte bzw. der Kartenvertrag zum Zeitpunkt des Ereignisses gültig sein muss.

Kinder

Unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr

Körperliche Verletzung

Eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie aufgrund eines plötzlichen, unerwarteten und besonderen Ereignis erleiden. Auch eine Verletzung, die daraus resultiert, dass Sie unvermeidbar den Elementen ausgesetzt sind, gilt als körperliche Verletzung.

Leistungstabelle

Diese Tabelle listet alle Bedingungen der Versicherungsleistungen auf. Leistungen gelten dann im Normalfall pro begünstigte Person oder pro Reise, wenn nicht anders ausgewiesen.

Medizinischer Notfall

Jede(r) körperliche oder psychische Erkrankung, Verletzung oder Zustand, die/der Sie oder einen nahen Angehörigen oder eine Person, mit der Sie reisen wollen, oder eine Person, bei der Sie während Ihrer Reise wohnen, betrifft.

Medizinischer Dienst

Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, die/der zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus führen kann, oder bevor Arrangements für einen Rücktransport getroffen werden, oder im Falle eines Umstands, der Ihren Reiseabbruch erfordert, kontaktieren Sie bitte die Vertretung Ihrer Reiseversicherung. Die Notrufzentrale steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden täglich zur Verfügung, um Sie zu beraten und zu unterstützen, die Einweisung in ein Krankenhaus und die Rückführung zu organisieren und medizinische Kosten zu genehmigen. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Umstände eine unverzügliche Notbehandlung erfordern, kontaktieren Sie den Reiseversicherungs-Anbieter. Eine privatärztliche Behandlung ist normalerweise nicht versichert, es sei denn der Reiseversicherungsanbieter stimmt dieser zu.

Medizinische Unterstützung Ausland

Der Reiseversicherungsanbieter hat das medizinische Fachwissen, die Kontakte und die Einrichtungen, um Ihnen zu helfen, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden oder wenn Sie erkranken. Darüber hinaus veranlasst dieser auch den Transport nach Hause, wenn dies als medizinisch notwendig erachtet wird oder wenn Sie von einer schweren Krankheit oder vom Tod eines nahen Angehörigen zu Hause erfahren.

Medizinische Behandlung Ausland Bezahlung

Wenn Sie in ein Krankenhaus eingewiesen werden, während Sie sich außerhalb Ihres Heimatlandes befinden, übernimmt die Reiseversicherung die im Rahmen dieser Bedingungen versicherten medizinischen Kosten und bezahlt das Krankenhaus direkt. Bei einer ambulanten Behandlung können Sie die Rechnung auch selbst begleichen und nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland geltend machen.

Naher Angehöriger

(Stief-)Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und -kinder, Schwager, Schwägerin, (Stief-)Geschwister, Ehepartner, Lebenspartner unter der gleichen Adresse gemeldet wie der Karteninhaber, Kinder (auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder), gesetzlicher Vormund und Betreuer des Karteninhabers.

Öffentliches Verkehrsmittel

Sämtliche öffentlich zugelassene Flugzeuge, Schiffe, Züge, Busse, Mietwagen oder Taxen, die Sie für Ihre Reise gebucht haben.

Reise

Jede Urlaubs- oder Geschäftsreise (jeweils weltweit), die Sie während des Versicherungszeitraums unternehmen. Eine Reise innerhalb Ihres Heimatlandes ist nur versichert, wenn Sie vorab mindestens eine Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen kostenpflichtigen Unterkunft gebucht haben.

Reiseabbruch/Reise abbrechen

Abbruch Ihrer Reise außerhalb Ihres Heimatlandes durch direkte Rückkehr nach Hause, wobei die Rückkehr vom Anbieter der Reiseversicherung genehmigt sein muss.

Sie/Ihr(e)/begünstigte Person

Hierzu zählen der Karteninhaber und dessen Ehepartner oder Lebenspartner, unter der gleichen Adresse gemeldet, deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren, sofern diese finanziell vom Karteninhaber der Reisversicherung abhängig sind. Alle diese Personen müssen im Heimatland leben und sich auf einer gemeinsamen Reise befinden.

Im Rahmen von Reiserücktritt und Reiseabbruch sind begünstigte Personen nur unter der Voraussetzung versichert, dass sie zusammen mit dem Karteninhaber zur selben Destination reisen.

Bei den Aspekten Reiseberatung, Reiseunterstützung und Medizinische Kosten im Notfall gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn die begünstigten Personen unabhängig voneinander (bzw. ohne den Karteninhaber) reisen.

Sie sind im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung unter der Voraussetzung versichert, dass die Reise mit der versicherten Karte vollständig bezahlt wurde.

Terrorismus

Eine Handlung, die einschließlich unter anderem der Ausübung von Kraft oder Gewalt und/oder der Androhung derselben von Personen oder Gruppen von Personen, unabhängig davon, ob diese allein oder im Auftrag von oder in Verbindung mit Organisationen oder Regierungen und aus politischen, religiösen, ideologischen oder ähnlichen Gründen handeln, einschließlich der Absicht, eine Regierung zu beeinflussen und/oder der Absicht, die Öffentlichkeit oder einen Teil davon in Angst zu versetzen.

Versicherte Karte

Eine vom Reiseversicherer ausgegebene Karte, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültig ist.

Versicherungszeitraum

Der Versicherungsschutz im Versicherungszeitraum wird individuell festgelegt und endet im Normalfall, wenn das Kartenkonto gekündigt wird oder diese Leistungen auslaufen oder aufgekündigt werden.

Die maximale Dauer einer Reise darf eine bestimmte Anzahl an Tagen nicht überschreiten (zumeist 42 Tage). Reisen müssen im Heimatland beginnen und enden.

Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiserücktritt und Umbuchung gemäß den Regelungen zu Reiserücktritt und Reiseabbruch gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise bezahlen und endet mit dem Antritt Ihrer Reise.

Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiseabbruch gemäß den Regelungen Reiserücktritt und Reiseabbruch und allen anderen Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen beginnt die Versicherung, wenn Sie Ihr Zuhause oder Hotel oder Ihren Geschäftssitz verlassen (je nachdem, was später eintritt), um die Reise anzutreten, und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie am Ende der Reise nach Hause, in Ihr Hotel oder an Ihren Geschäftssitz zurückkehren (je nachdem, was früher eintritt).

Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland aufgrund eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird.

Zahlungsmittel

Siehe weiter bei „Geld“

Zu Hause

Ihr offizieller Hauptwohnsitz in Ihrem Heimatland.