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Reisende sollten sich bewusst sein, dass viele Länder und Regionen weltweit zusätzliche Gebühren für Touristen erheben. Diese Kosten, oft als Touristensteuer, Bettensteuer oder Kurtaxe bezeichnet, können das Reisebudget zusätzlich belasten. Ein Überblick über gängige Abgaben in verschiedenen Urlaubsdestinationen hilft bei der Reiseplanung für das Jahr 2027.
Was versteht man unter einer Touristensteuer?
Eine Touristensteuer ist eine Abgabe, die von Besuchern eines Reiseziels erhoben wird. Sie dient oft zur Finanzierung touristischer Infrastruktur, Umweltschutzmaßnahmen oder zur Deckung allgemeiner kommunaler Kosten, die durch den Tourismus entstehen. Die Bezeichnungen variieren stark, wie beispielsweise Bettensteuer, City-Tax, Kurtaxe oder Ökosteuer.
Welche Touristensteuern gibt es in beliebten europäischen Reisezielen?
Deutschland: City-Tax und Kurtaxe
In Deutschland erheben zahlreiche Städte und Kurorte eine Touristensteuer. Diese Abgaben werden oft als Bettensteuer oder City-Tax bezeichnet und können bis zu 3,50 Euro pro Person betragen, abhängig von der jeweiligen Stadt. Auch Metropolen wie Hamburg und Köln kassieren diese Gebühren, die bis zu fünf Prozent des Übernachtungspreises ausmachen können. Die Einführung solcher Abgaben in weiteren Städten wurde bereits vor Jahren diskutiert.
Bulgarien: Maut und Übernachtungsgebühr
In Bulgarien ist für Fahrzeuge eine pauschale Mautgebühr von 8,70 Euro bei Einreise zu entrichten. Zusätzlich wird eine entfernungsabhängige Maut auf Autobahnen sowie drei- und vierspurigen Straßen erhoben, wofür ein Fahrziel anzugeben ist. Des Weiteren wird eine Übernachtungsgebühr von 0,35 bis 1 Euro pro Nacht fällig, deren Höhe von der Hotelkategorie abhängt.
Frankreich: Taxe de séjour und Mautkosten
In Frankreich wird die „Taxe de séjour“ oder „Taxe de séjour forfaitaire“ erhoben, eine Übernachtungsabgabe, die sich nach dem Standard der Unterkunft richtet. Die Gebühren liegen prinzipiell zwischen 0,20 bis 1,50 Euro pro Person und Nacht. Einige Landkreise erheben zudem weitere, nicht in dieser Abgabe enthaltene Steuern. Hinzu kommen Mautkosten, da fast alle Autobahnen in Frankreich mautpflichtig sind. Etwa 100 Kilometer mit dem Pkw können hier circa 5 Euro Maut kosten, für Wohnmobile und Motorräder gelten gestaffelte Preise.
Griechenland: Bettensteuer und geringe Maut
Griechenland ermöglicht Touristen vergleichsweise günstige Urlaubsaufenthalte mit moderaten Nebenkosten. Lediglich eine Bettensteuer wird erhoben, die im Normalfall rund 6,5 Prozent des Übernachtungspreises ausmacht. Die Mautgebühren in Griechenland gehören zu den niedrigsten in Europa, wobei etwa 10 Autobahnabschnitte betroffen sind und maximal 3,50 Euro pro Fahrt anfallen können.
Italien: Touristensteuer und Mautgebühren
In Italien wird in vielen Städten eine Touristensteuer erhoben, die insbesondere in großen Metropolen wie Venedig oder Rom seit 2011 bis zu fünf Euro pro Nacht und Person betragen kann. Auch die Mautgebühren belasten das Urlaubsbudget erheblich. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 kam es zu Erhöhungen der Maut um vier bzw. drei Prozent.
Kroatien: Kurtaxe und gesenkte Umsatzsteuer
Kroatien hat sich zu einem beliebten Reiseziel entwickelt, das mit günstigen Unterkünften punktet. Anfang 2013 wurde die Umsatzsteuer auf touristische Dienstleistungen auf 10 Prozent gesenkt, was sowohl Übernachtungen als auch Restaurantbesuche betrifft. Die in Kroatien existierende Kurtaxe liegt mit 50 Cent bis 1 Euro pro Tag weit unter dem europäischen Durchschnitt.
Niederlande: Kurtaxe und wenige Mautstrecken
Die Niederlande erheben ebenfalls eine Kurtaxe, die bei der Abreise berechnet wird und im Schnitt etwa 5 Prozent der eigentlichen Aufenthaltsrechnung ausmacht. Diese Gebühr gilt sowohl für Hotels als auch Campingplätze. Eine Maut wird nur auf drei spezifischen Strecken fällig: dem Kiltunnel, der Willem-Alexander-Brücke und dem Tunnel von Coudorpen in Richtung Terneuzen.
Österreich: Gästetaxe und Vignettenpflicht
In den touristischen Regionen Österreichs wird eine gestaffelte Gästetaxe erhoben, deren Höhe vom Alter des Reisenden und dem Zeitpunkt des Aufenthalts abhängt. Die Gebühr ist bei Ankunft in der Unterkunft zu entrichten. In Wien fallen mit durchschnittlich 3,2 Prozent des Übernachtungspreises die höchsten Gebühren an. Für Autobahnen besteht zudem Vignettenpflicht. Es gibt Jahresvignetten (ca. 82 Euro), Zwei-Monats-Vignetten (ca. 25 Euro) und Zehn-Tages-Vignetten (8,50 Euro).
Polen: Kurtaxe und Klimagebühr
An der polnischen Ostseeküste, einem beliebten Reiseziel, fällt neben der üblichen Kurtaxe auch eine Klimagebühr an. Letztere ist für Urlauber kaum merklich, da sie in der Regel bereits in den Übernachtungskosten enthalten ist. Die Kurtaxe, oft auch als Urlaubsgebühr bezeichnet, beträgt im Durchschnitt 75 Cent pro Person und Tag. Drei Autobahnen (A1, A2, A4) sind mautpflichtig, wobei die Höhe der Gebühr von Fahrzeug und Strecke abhängt.
Portugal: Elektronische Mautsysteme und geringe Touristensteuer
Seit 2011 setzt Portugal auf elektronische Zahlsysteme für Mautgebühren. Ein Sensor-Gerät am Fahrzeug bucht die fälligen Gebühren ab oder speist sich aus einem Guthaben. Es ist zu beachten, dass keine Auszahlung von Restguthaben nach der Reise erfolgt. Auf Autobahnen können Gebühren zwischen 5 und 10 Euro je 100 Fahrkilometer anfallen. Eine Touristensteuer wird nur in einigen Regionen erhoben und ist meist direkt in der Unterkunftsbuchung enthalten. Die Höhe variiert je nach Region und Standard der Unterkunft.
Schweiz: Vignettenpflicht und regionale Touristengebühr
Alle in der Schweiz weiß-grün beschilderten Straßen und Autobahnen sind vignettenpflichtig. Für einige Tunnel fallen zusätzliche Gebühren an. Wer ohne Vignette fährt, muss mit einer Strafe von rund 160 Euro rechnen. Viele Kantone erheben zudem eine Touristensteuer. Da jede Region und Gemeinde die Gebühren selbst festlegt, kann keine pauschale Höhe bestimmt werden, die Kosten können aber teilweise beträchtlich sein.
Gibt es spezifische Touristensteuern in außereuropäischen Ländern?
Ägypten: Tourismusentwicklungssteuer
In Ägypten wird seit Juni 2014 eine Steuer zur Entwicklung des Tourismus erhoben. An den Flughäfen Hurghada, Luxor, Assuan und Alexandria müssen Einreisende eine Steuer in Höhe von 7 US-Dollar entrichten. Der Flughafen Marsa Alam ist von dieser Steuer nicht betroffen. Diese Steuer wurde ursprünglich für sechs Monate eingeführt. Zusätzlich ist im Preis eines Flugtickets nach Ägypten bereits eine Touristensteuer von rund 25 US-Dollar enthalten, die von vielen Reisenden nicht direkt wahrgenommen wird, da sie bereits im Flugpreis inkludiert ist.
Welche Änderungen gab es in Spanien bei den Touristenabgaben?
In Spanien und auf den Balearen gab es in der Vergangenheit verschiedene Ansätze zur Erhebung von Touristenabgaben. Eine geplante Mietwagenabgabe auf Mallorca, die ab April 2013 in Kraft treten sollte und zwischen 3,50 und 7,50 Euro extra pro Mietwagen gekost hätte, wurde wieder auf Eis gelegt. Bereits 2002 wurde auf Mallorca eine sogenannte Ökosteuer eingeführt, die jedoch aufgrund sinkender Umsätze in der Reisebranche ein Jahr später wieder abgeschafft werden musste. Im Gegenzug erhöhte Spanien in einem Herbst die Mehrwertsteuer um drei Prozent. Auf dem spanischen Festland, beispielsweise in Katalonien, sind Aufschläge zwischen 0,50 und 2,50 Euro pro Person und Tag üblich, besonders in höherklassigen Unterkünften.
Häufige Fragen zur Touristensteuer
Was ist eine Touristensteuer?
Eine Touristensteuer ist eine zusätzliche Gebühr, die von Besuchern eines Landes oder einer Region erhoben wird. Sie dient oft dazu, touristische Infrastruktur zu finanzieren oder die Umwelt zu schützen.
Wo müssen Reisende eine Touristensteuer zahlen?
Touristensteuern werden in vielen Ländern weltweit erhoben, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Ägypten und weitere. Die konkrete Höhe und Bezeichnung variiert stark je nach Destination.
Wie hoch sind die Kosten der Touristensteuer in der Regel?
Die Kosten einer Touristensteuer variieren stark. Sie können von wenigen Cent pro Person und Nacht (z.B. Kroatien) bis zu mehreren Euro pro Nacht (z.B. Italien) oder als pauschaler Betrag bei Einreise (z.B. Ägypten) anfallen.
Ist die Touristensteuer immer im Reisepreis enthalten?
In vielen Fällen ist die Touristensteuer nicht im Grundpreis der Reise enthalten und muss vor Ort zusätzlich entrichtet werden, oft beim Check-in oder Check-out der Unterkunft. Manchmal ist sie jedoch auch, wie bei Flugtickets nach Ägypten, bereits inkludiert.
Welche Bezeichnungen gibt es für die Touristensteuer?
Die Touristensteuer ist unter verschiedenen Namen bekannt, darunter Bettensteuer, City-Tax, Kurtaxe, Gästetaxe, Tourismusabgabe oder auch Ökosteuer. Die Bezeichnung hängt von der jeweiligen Region und dem Verwendungszweck der Einnahmen ab.