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Reiseversicherungen sind ein unverzichtbarer Begleiter für jede Reise. Um die verschiedenen Leistungen und Bedingungen dieser Policen richtig zu verstehen, ist es hilfreich, die Definitionen der häufigsten Fachbegriffe zu kennen. Dieser Überblick für das Jahr 2027 erläutert die wichtigsten Konzepte klar und prägnant.
Was versteht man unter den versicherten Personen und Orten?
- Karteninhaber: Hierbei handelt es sich um den Inhaber einer Kreditkarte mit Reiseversicherungsschutz. Die versicherte Karte bzw. der Kartenvertrag muss zum Zeitpunkt des Ereignisses gültig sein.
- Sie/Ihr(e)/begünstigte Person: Diese Bezeichnungen umfassen den Karteninhaber und dessen Ehepartner oder Lebenspartner, sofern diese unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Auch deren Kinder (einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre versichert, falls sie finanziell vom Karteninhaber abhängig sind. Alle genannten Personen müssen im Heimatland leben und sich auf einer gemeinsamen Reise befinden. Bei Reiserücktritt und Reiseabbruch sind begünstigte Personen nur versichert, wenn sie zusammen mit dem Karteninhaber zur selben Destination reisen. Für Reiseberatung, Reiseunterstützung und medizinische Kosten im Notfall gilt der Versicherungsschutz auch, wenn begünstigte Personen unabhängig voneinander reisen.
- Kinder: Als Kinder gelten Unterhaltsberechtigte bis zum 25. Lebensjahr.
- Naher Angehöriger: Dies umfasst (Stief-)Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und -kinder, Schwager, Schwägerin, (Stief-)Geschwister, Ehepartner, Lebenspartner (unter der gleichen Adresse wie der Karteninhaber gemeldet), Kinder (auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder), gesetzlicher Vormund und Betreuer des Karteninhabers.
- Heimatland: Dies ist das Land, in dem der Versicherte seinen offiziellen Hauptwohnsitz hat und in dem die Kreditkarte ausgestellt wurde.
- Zu Hause: Bezeichnet den offiziellen Hauptwohnsitz im Heimatland.
Welche Ereignisse und Situationen sind versichert?
- Arbeitgeber Kündigung: Hierunter fallen Kündigungen durch den Arbeitgeber, die den Arbeitnehmer zu einem sofortigen Bezug von Arbeitslosenentgelt (ALG I oder ALG II) berechtigen und keine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen.
- Körperliche Verletzung: Eine feststellbare körperliche Verletzung, die aufgrund eines plötzlichen, unerwarteten und besonderen Ereignisses erlitten wird. Auch eine Verletzung, die aus unvermeidbarer Exposition gegenüber den Elementen resultiert, gilt als körperliche Verletzung.
- Medizinischer Notfall: Jede körperliche oder psychische Erkrankung, Verletzung oder jeder Zustand, der den Versicherten, einen nahen Angehörigen, eine reisende Person oder eine Person, bei der während der Reise gewohnt wird, betrifft.
- Terrorismus: Eine Handlung, die unter anderem die Ausübung von Kraft oder Gewalt und/oder die Androhung derselben durch Personen oder Gruppen umfasst. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese allein, im Auftrag oder in Verbindung mit Organisationen oder Regierungen handeln, und zwar aus politischen, religiösen, ideologischen oder ähnlichen Gründen. Hierzu zählt auch die Absicht, eine Regierung zu beeinflussen und/oder die Öffentlichkeit oder einen Teil davon in Angst zu versetzen.
Was beinhalten medizinische Leistungen im Ausland?
- Medizinischer Dienst: Bei Erkrankung oder Unfall, die zu stationärer Krankenhausbehandlung führen kann, oder vor Arrangements für einen Rücktransport, oder bei Umständen, die einen Reiseabbruch erfordern, sollte die Vertretung der Reiseversicherung kontaktiert werden. Die Notrufzentrale ist an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden täglich erreichbar, um zu beraten und zu unterstützen, die Einweisung ins Krankenhaus und die Rückführung zu organisieren sowie medizinische Kosten zu genehmigen. Ist dies aufgrund unverzüglicher Notbehandlung nicht möglich, ist der Reiseversicherungs-Anbieter zu kontaktieren. Eine privatärztliche Behandlung ist normalerweise nicht versichert, es sei denn, der Reiseversicherungsanbieter stimmt dieser zu.
- Medizinische Unterstützung Ausland: Der Reiseversicherungsanbieter verfügt über medizinisches Fachwissen, Kontakte und Einrichtungen, um bei Unfallverletzungen oder Erkrankungen zu helfen. Zudem veranlasst er den Transport nach Hause, wenn dies als medizinisch notwendig erachtet wird oder wenn von einer schweren Krankheit oder vom Tod eines nahen Angehörigen im Heimatland erfahren wird.
- Medizinische Behandlung Ausland Bezahlung: Bei Einweisung in ein Krankenhaus außerhalb des Heimatlandes übernimmt die Reiseversicherung die versicherten medizinischen Kosten und bezahlt das Krankenhaus direkt. Bei ambulanter Behandlung kann die Rechnung selbst beglichen und nach der Rückkehr ins Heimatland geltend gemacht werden.
- Arzt: Ein qualifiziertes, eingetragenes und praktizierendes Mitglied der medizinischen Berufsgruppe, das nicht mit dem Versicherten oder einer mitreisenden Person verwandt oder verheiratet ist.
Was bedeutet „Reise“ im Kontext der Versicherung?
- Reise: Jede Urlaubs- oder Geschäftsreise (jeweils weltweit), die während des Versicherungszeitraums unternommen wird. Eine Reise innerhalb des Heimatlandes ist nur versichert, wenn vorab mindestens eine Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen kostenpflichtigen Unterkunft gebucht wurde.
- Öffentliches Verkehrsmittel: Hierzu zählen sämtliche öffentlich zugelassene Flugzeuge, Schiffe, Züge, Busse, Mietwagen oder Taxen, die für die Reise gebucht wurden.
- Reiseabbruch/Reise abbrechen: Dies bezeichnet den Abbruch der Reise außerhalb des Heimatlandes durch direkte Rückkehr nach Hause, wobei die Rückkehr vom Anbieter der Reiseversicherung genehmigt sein muss.
Welche Zeiträume sind versichert?
- Versicherungszeitraum: Der Versicherungsschutz wird individuell festgelegt und endet im Normalfall, wenn das Kartenkonto gekündigt wird oder die Leistungen auslaufen oder aufgekündigt werden. Die maximale Dauer einer Reise darf eine bestimmte Anzahl an Tagen nicht überschreiten (zumeist 42 Tage). Reisen müssen im Heimatland beginnen und enden.
- Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiserücktritt und Umbuchung gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem die Reise bezahlt wird, und endet mit dem Antritt der Reise.
- Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiseabbruch und allen anderen Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen beginnt die Versicherung, wenn das Zuhause, Hotel oder der Geschäftssitz verlassen wird (je nachdem, was später eintritt), um die Reise anzutreten. Sie endet zu dem Zeitpunkt, zu dem am Ende der Reise nach Hause, in das Hotel oder an den Geschäftssitz zurückgekehrt wird (je nachdem, was früher eintritt).
- Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn die Rückkehr ins Heimatland aufgrund eines versicherten Ereignisses zwangsläufig verzögert wird.
Welche Aspekte sind bezüglich Zahlung und Werten relevant?
- Versicherte Karte: Eine vom Reiseversicherer ausgegebene Karte, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültig ist.
- Geld: Banknoten und Münzen, die derzeit im Umlauf sind, Reise- und andere Schecks, Post- oder Geldanweisungen, im Voraus bezahlte Coupons oder Gutscheine, Reisetickets, Hotelgutscheine und Ausweise, die für private Zwecke bestimmt sind.
- Zahlungsmittel: Siehe Definition von „Geld“.
Was ist eine Leistungstabelle?
Eine Leistungstabelle listet alle Bedingungen der Versicherungsleistungen auf. Leistungen gelten im Normalfall pro begünstigte Person oder pro Reise, wenn nicht anders ausgewiesen.
Häufige Fragen zu Reiseversicherungen
Wer zählt als „begünstigte Person“ bei einer Reiseversicherung?
Als begünstigte Personen zählen der Karteninhaber, dessen Ehepartner oder Lebenspartner (unter gleicher Adresse gemeldet) und deren Kinder (bis 18 bzw. 25 Jahre, falls finanziell abhängig). Alle müssen im Heimatland leben.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz für den Reiserücktritt?
Der Versicherungsschutz für Reiserücktritt und Umbuchung beginnt ab dem Zeitpunkt der Bezahlung der Reise und endet mit dem tatsächlichen Antritt der Reise.
Was gehört zu den medizinischen Leistungen im Ausland?
Medizinische Leistungen umfassen Notfallberatung, Organisation von Krankenhausaufenthalten und Rücktransporten, sowie die Genehmigung und Bezahlung medizinischer Kosten. Ein qualifizierter, nicht verwandter oder verheirateter Arzt ist hierbei entscheidend.
Was ist der Unterschied zwischen „Heimatland“ und „Zu Hause“?
Das Heimatland ist das Land des offiziellen Hauptwohnsitzes und der Kartenausstellung. „Zu Hause“ bezieht sich auf den offiziellen Hauptwohnsitz innerhalb dieses Heimatlandes.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Reisen innerhalb des Heimatlandes?
Ja, eine Reise innerhalb des Heimatlandes ist versichert, vorausgesetzt, es wurde vorab mindestens eine Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen kostenpflichtigen Unterkunft gebucht.